§1:
Name und Sitz
Der FC St.Pauli Fanclub “Braun-Weisse Apple” ist offiziell beim FC St.Pauli eingetragen.
Sitz des Fanclubs ist Hamburg.
§2:
Fanclubfarben und Logo
Die Farben des Fanclubs "Braun-Weisse Apple" sind Braun-Weiss. Das Logo stellt einen angebissenen Apfel mit Fussballmotiv vor gekreuzten Knochen dar, der von einem weissen Ring mit dem Schriftzug "Braun-Weisse Apple - St.Pauli" sowie zwei eingelassenen Sternen eingerahmt ist.
§3:
Zweck und Aufgaben
Das vorrangige Ziel des Fanclubs ist die Unterstützung des Vereins und der Support der Mannschaft. Darüber hinaus sollen Freundschaften zu anderen Fans gegründet und der Verein FC St.Pauli sowie der Fanclub selbst in der Öffentlichkeit positiv repräsentiert werden. Der Fanclub verfolgt keinerlei politische Ziele.
§4:
Grundlage
Satzung und Beschlüsse, die der Fanclub im Rahmen der Mitgliederversammlung fasst, sind für alle Mitglieder verbindlich. Satzungsänderungen können nur mit einer Zweidrittelmehrheit der bei einer Mitgliederversammlung Anwesenden beschlossen werden.
§5:
Beitritt und Mitgliedschaft
Es kann jeder dem Fanclub beitreten. Der Beitritt kann mündlich oder schriftlich bei einem aktiven Mitglied beantragt werden. Hierzu zählt auch ein Antrag per Kontaktformular auf der Internetseite der "Braun-Weissen Apple". Für Kinder unter 14 Jahren ist die Erlaubnis der Eltern erforderlich. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich € 20,- je Mitglied. Für Familien beträgt der Mitgliedsbeitrag € 30,- insgesamt. Bei Familien sind in den € 30,- alle Mitglieder einer Familie inbegriffen. Dies gilt auch für Familien oder Lebensgemeinschaften, wo die Kinder nicht von beiden Elternteilen abstammen, sondern aus früheren Verbindungen stammen. Auf Antrag kann einem Mitglied der Mitgliedsbeitrag aufgrund persönlicher Härte erlassen werden; hierzu ist eine Abstimmung auf einer Fanclubversammlung erforderlich.
§6:
Austritt aus dem Fanclub
Jedes Mitglied hat das Recht jederzeit aus dem Fanclub auszutreten. Hierzu genügt eine formlose schriftliche Mitteilung gegenüber einem aktiven Mitglied; bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge können dem austretendem Mitglied nicht angerechnet oder zurückerstattet werden.
§7:
Ausschluss aus dem Fanclub
Ein Ausschluss aus dem Fanclub bedarf einer Zweidrittelmehrheit der, bei der Mitgliedsversammlung anwesenden Mitglieder. Ein Ausschluss kann nur auf einen Antrag eines Fanclubmitgliedes hin vorgenommen werden. Gründe hierfür können Satzungsverstöße sein (wenn der Verein oder der Fanclub beispielsweise durch dieses Mitglied nicht mehr positiv in der Öffentlichkeit repräsentiert werden) aber auch ein, für die Mehrheit des Fanclubs nicht mehr tragbares Verhalten.
§7a
Ausschluss aus dem Fanclub (beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 18.06.2011):
Mitglieder, die eine Saison lang weder Mitgliedsbeiträge gezahlt haben, noch sich mit der Bitte um Stundung bei dem / der KassenwartIn gemeldet haben oder einen Antrag auf Erlass der Mitgliedsbeiträge gemäß §5 gestellt haben, werden automatisch vom Fanclub ausgeschlossen. Da es sich hierbei um kein schlechtes Benehmen nach §§ 7 oder 12 handelt, ist eine Neuaufnahme auf Antrag möglich. In diesem Fall müssen die Mitgliedsbeiträge der letzten Saison mitbezahlt werden.
§8:
Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen finden in unregelmäßigen Abständen statt und werden auf der Homepage sowie im Forum bekannt gegeben. Mitglieder, die keinen Internetzugang haben, werden mündlich, schriftlich oder per SMS informiert.
§9:
Vorstand
Da alle Mitglieder des Fanclubs "Braun-Weisse Apple" sich als gleichberechtigt empfinden, wird kein Vorstand gewählt, der über Belange anderer Mitglieder entscheidet. Besondere Funktionen (wie beispielsweise die des Kassenwarts) werden innerhalb des Fanclubs verteilt.
§10:
Auflösung des Fanclubs
Eine Auflösung des Fanclubs kann nur nach Zustimmung aller aktiven Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung erfolgen. Die Auflösung bedarf eines schriftlichen Antrags bei einem aktiven Mitglied. Für den Fall, dass ein aktives Mitglied weit außerhalb des Großraums Hamburg wohnen sollte, genügt eine schriftliche Mitteilung des Mitglieds über sein/ihr Abstimmungsverhalten.
§11:
Haftung
Der Fanclub schließt jegliche Art Haftung gegenüber Fanclub-Mitgliedern und Veranstaltungsteilnehmern aus; dieses gilt auch für Sach- und Körperschäden, die auf Fanclubveranstaltungen oder Fahrten des Fanclubs zum oder im Stadion entstehen.
§12:
Sonstiges
Schlechtes Benehmen im Stadion, sowie auf dem Weg dorthin oder während der Fahrt oder Sachbeschädigung am Fahrzeug etc. wird vom Fanclub nicht toleriert. Für verursachte Schäden ist selbstverständlich selbst aufzukommen. Bei groben Verstößen ist ein Ausschluss aus dem Fanclub möglich.